Aktuelles | Rundschreiben

Inhalt

Unser aktuelles Rundschreiben umfasst folgende Themen, die Sie durch Klick direkt erreichen können:

Aus der Verbandsarbeit

Gemeinnützigkeit der Posaunenchöre

Nach der Steuerrechtssprechung ist es Landesverbänden – also auch unserem Posaunenchorverband – verboten, nicht gemeinnützige Mitgliedsorganisationen, in unserem Fall also nicht gemeinnützige Posaunenchöre, zu fördern.
Eine Förderung der Chöre geschieht zum Beispiel durch direkte oder indirekte Bezuschussung von Lehrgängen, Seminaren und Freizeiten, durch örtliche Schulungen, durch Rechtsberatung, durch Lieferung von Notenmaterialien, die durch Zuschuss verbilligt abgegeben werden etc.
Das bedeutet, dass unsere Posaunenchöre, um den Vorteil dieser Förderungen in Anspruch nehmen zu können, selbst als gemeinnützig anerkannt sein müssen. Wenn unser Verband hingegen Mitgliedsorganisationen (Posaunenchöre) unter-stützt, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit (§§ 51 Abgabenordnung) nicht erfüllen, würde eine „unzulässige Mittel-verwendung“ vorliegen (Verwendung von Vereinsmitteln für Zwecke, die außerhalb des steuerbegünstigten Bereichs liegen). Die Folge wäre zwangsläufig die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Posaunenchorverbandes. Dies würde nicht nur den Verband, sondern in seinen Auswirkungen alle angeschlossenen Chöre empfindlich treffen.
Um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit zu vermeiden, haben wir uns dem Zentralfinanzamt Nürnberg gegenüber verpflichtet, darauf zu achten und der zuständigen Finanzbehörde mindestens alle 5 Jahre nachzuweisen, dass unsere Mitgliedschöre entweder zu den jeweiligen Kirchengemeinden gehören oder selbst als gemeinnützig (steuerbegünstigt) anerkannt sind – oder, falls sich der Nachweis nicht erbringen lässt, von uns darauf hingewiesen werden, dass sie nicht mehr unterstützt werden können.

Was bedeutet dies für die Praxis?
Posaunenchöre der Kirchengemeinden
Bei den meisten Mitgliedschören unseres Verbandes handelt es sich um Posaunenchöre der Kirchengemeinden. Diese Chöre sind Dienstgruppierungen (kirchenmusikalische Gruppierungen) der jeweiligen Kirchengemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit und gehören dadurch einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an. Diese Chöre sind somit automatisch gemeinnützig. Ein Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist nicht notwendig!
Um nach außen deutlich zu machen, dass es sich bei Ihrem Chor um eine Gruppierung der Kirchengemeinde und nicht um eine eigene Rechtspersönlichkeit handelt, empfehlen wir, das Statut des Chores nicht als Satzung, sondern als „Ordnung des Posaunenchores des Kirchengemeinde X“ zu bezeichnen. Es müsste uns aber gemeldet werden, wenn ein Posaunenchor, der als Gruppierung innerhalb der Kirchengemeinden gegründet wurde oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Chor der Kirchengemeinde war, sich aus irgendeinem Grund von der Kirchengemeinde getrennt hat und als selbständiger Verein (eingetragener Verein oder nicht) anzusehen ist.

CVJM-Posaunenchöre / Posaunenchöre der Landeskirchlichen Gemeinschaft / des EC
Nach unseren Unterlagen handelt es sich um folgende Mitgliedschöre:
Ansbach-CVJM
Arzberg-CVJM
Bamberg-CVJM
Bayreuth-CVJM
Bobengrün-CVJM
Dickenreishausen-CVJM
Erlangen-CVJM
Fürth-CVJM
Gebsattel-CVJM
Haag-CVJM
Hof-CVJM
Lauben-CVJM
Münchberg-CVJM
München-CVJM
Nürnberg-Gostenhof-CVJM
Nürnberger Bäckerposaunen CVJM
Rosenberg-CVJM
Würzburg-CVJM

Ansbach- Landeskirchliche Gemeinschaft (LKG)
Burgthann-Schwarzenbach – LKG
Lauf – EC
Woringen - LKG

Sonstige Posaunenchöre:
Bruckberg (Diakoniewerk)
Hilpoltstein-Auhof (Evang.-Luth. Anstalts-gemeinde Auhof)
Lindauer Bläsergruppe
Neuendettelsau – St. Laurentius (Diakoniewerk)
Nürnberg – St. Markus / Gibitzenhof (Evang. Gemeindeverein Nbg.)
Zur eventuellen Aktualisierung unserer Daten bitten wir darum, uns umgehend zu benachrichtigen, wenn es sich bei Ihrem Posaunenchor um einen Chor des CVJM, um einen Chor der Landeskirchlichen Gemeinschaft / EC oder um einen Chor mit sonstiger Trägerschaft (z.B. Diakoniewerk) handelt, dieser aber in der vorgenannten Auflistung nicht aufgeführt ist.
Gehört Ihr Chor als rechtlich nicht selbständige Gruppierung (Abteilung) dem jeweiligen Ortsverein des CVJM oder der Landeskirchlichen Gemeinschaft an und ist dieser Ortsverein als gemeinnützig anerkannt, muss dem Posaunenchorverband gegenüber der Nachweis der Gemeinnützigkeit des Ortsvereins erbracht werden. In Absprache mit der Oberfinanzdirektion Nürnberg genügt dies in Form einer vom Chorverantwortlichen unterschriebenen Bestätigung, dass zum Beispiel der Ortsverein (CVJM, Landeskirchliche Gemeinschaft, EC), dem Sie angeschlossen sind, gemeinnützig ist und es sich bei Ihrem Posaunenchor um eine rechtlich „nicht selbständige“ Gruppierung (Abteilung) handelt.
Die in den Jahren 2005/2006 erbrachten Nachweise müssen ebenfalls neu vorgelegt werden, da die zuständige Finanzbehörde alle 5 Jahre aktuelle Angaben fordert.
Nachweise bitte bis 30. September 2010 an unsere Geschäftsstelle senden.
Handelt es sich bei Ihrem Chor (CVJM / LKG) um eine rechtlich selbständige Gruppierung, empfehlen wir, umgehend die Gemeinnützigkeit beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Dem formlosen Antrag ist eine Chorsatzung und eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung beizufügen. Eine Eintragung in das Vereinsregister spielt hierbei keine Rolle. Eine Kopie der Bestätigung der Gemeinnützigkeit erbitten wir bis spätestens 30. September 2010 an unsere Geschäftsstelle. Das Finanzamt erklärt die Gemeinnützigkeit für 3 Jahre, dann wäre erneut ein Antrag zu stellen.
Um den betreffenden Chören als Landesverband weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können, bitten wir dringend, bis spätestens 30. September 2010 die Nachweise bzw. Bestätigungen zuzusenden.
Bei eventuellen notwendigen Rückfragen stehen wir zur Verfügung (Tel. 0911/96778-12 Bernd Regn). Bernd Regn


Nachruf

Nach längerer Krankheit ist Eugen Richter, Pfarrer im Ruhestand, im Alter von 78 Jahren gestorben. Eugen Richter gründete 1971 den Posaunenchor Fürstenfeldbruck und führte ihn als langjähriger Obmann und Bläser zu einem anerkannten musikalischen Ensemble. Unzählige Bläserinnen und Bläser erlernten bei ihm das Musizieren. Auch als Obmann des Posaunenchorbezirkes Fürstenfeldbruck konnte Eugen Richter seine reiche Erfahrung bei dessen Aufbau einbringen.
Die Trauerfeier fand am 14. April in der Erlöserkirche Fürstenfeldbruck statt. Sein vorbildliches Wirken in den Posaunenchören wurde zum Segen. Der Verband evangelischer Posaunenchöre denkt in Dankbarkeit an diesen Pionier der Kirchenmusik.
Bernd Regn

Ehrenzeichen für Verdienste in der Posaunenchorarbeit

Mit dem „Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt tätiger Frauen und Männer“ wurde Helmut Hoffmann, Posaunenchor Nürnberg – Großreuth, geehrt. Auch wir gratulieren ganz herzlich und bedanken uns für die Treue und für den Einsatz. Wir wünschen weiterhin viel Freude am Musizieren zum Lobe Gottes.
Bernd Regn

Spendenbörse


34,00 € Ev.-Luth. Kirchengem. Lichtenau
43,00 € Ev.-Luth. Kirchengem. Ammelbruch
50,00 € Klaus u. Katharina Ziermann, Emskirchen
61,00 € Ev.-Luth. Kirchengem. Gustenfelden
90,00 € Ev.-Luth. Kirchengem. Viechtach
100,00 € Ev.-Luth. Kirchengem. Ehingen/Ries
100,00 € Stumptner GmbH, Wilhelmsdorf
100,00 € Leonhard Prechtel
300,00 € Ev.-Luth. Kirchengem. Viechtach
2.000,00 € Deutsche Stiftungs Trust GmbH, Frankfurt am Main
2.425,51 € Posaunenchor Emskirchen

Besten Dank für die Zuwendungen, die zweckbestimmt eingesetzt werden.
Bernd Regn


con spirito – Stiftung zum Mitmachen

Der unter den Spenden mit aufgeführte Betrag von 2.000 €, den uns die Deutsche Stiftungs Trust GmbH überwiesen hat, stammt aus der Stiftung con spirito, deren ausschließlicher Zweck die finanzielle Unterstützung unseres Verbandes ist. Diese Stiftung hat ein Mensch errichtet, der namentlich nicht genannt werden möchte, aber der Posaunenchorarbeit in Bayern sehr nahe steht. Ein großartiges Zeichen der Verbundenheit und eine nachhaltige Unterstützung unserer Arbeit ist das!
Ausdrücklich ist die Stiftung als ein Anfang gedacht. Am Blühen und Gedeihen sollen sich viele beteiligen können und damit einen immer größeren Teil unserer Arbeit absichern helfen. Neben der Möglichkeit, als Zustifter aufzutreten (wir haben im Rundschreiben Nr. 3/2009 berichtet), startet im September das Bläserprojekt con spirito (siehe anliegende Ausschreibung). Hier sollen Bläserinnen und Bläser mit ihrem allerersten Ausdrucksmittel zum Wachsen und Gedeihen der Stiftung beitragen können. Wir werden Konzerte erarbeiten, deren Erlöse dem Stiftungsvermögen zugeschlagen werden und die die Stiftung con spirito weiter bekannt machen. Wir freuen uns auf Ihre und Eure Beteiligung!
Anmeldung hier!
Anne Höfflin

Posaunenchormagazin

Einige Jahre lang konnten wir das Posaunenchormagazin kostenlos verschicken, viele Bläserinnen und Bläser in Bayern lesen es immer noch gerne. Neben Fachartikeln enthält das Magazin viele Berichte aus der Posaunenarbeit. Es wäre schön, hier immer wieder auch bayerische Chöre vertreten zu finden. Wir laden herzlich ein, kurze Berichte (noch viel lieber schöne Bilder mit wenigen Zeilen Text) entweder an uns zur Weitergabe oder direkt an die Redaktion des PCM ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. ) zu schicken! Das Magazin abonnieren können Sie direkt beim Strube Verlag – ganz sicher eine lohnende Investition.
Anne Höfflin