Eine wunderschöne Woche mit Alt und Jung in Bottegrino! Höhepunkt war unser Konzert im historischen Örtchen Casole d'Elsa, abgesehen von den unzähligen kulinarischen und kulturellen Highlights der Toskana...
ab Montag, dem 1. März 2021 ist der instrumentale Einzelunterricht wieder als Präsenzunterricht erlaubt. Voraussetzung ist, dass die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner unter 100 liegt.
Hier der genaue Wortlaut aus der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 24. Februar 2021:
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, kann Instrumental- und Gesangsunterricht als Einzelunterricht in Präsenzform unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden:
Ein Mindestabstand von 2 m kann durchgehend und zuverlässig eingehalten werden.
Für das Lehrpersonal gilt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, für Schülerinnen und Schüler gilt FFP2-Maskenpflicht; diese Pflichten entfallen nur, soweit und solange das aktive Musizieren eine Maskenpflicht nicht zulässt.
Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.