Aktuelle Corona-Infos
17. Dezember 2020
Das Gespräch zwischen Kirche und Staat am 14. Dezember hat lediglich kleine Änderungen ergeben. Weiterhin gilt, dass wir mit dem "großen" Posaunenchor nicht proben und auftreten können. Die Ausnahme bleibt der Einsatz mit einem kleinen Ensemble im Gottesdienst. Die Anzahl der Musiker im kleinen Ensemble ist jetzt auf 10 Personen begrenzt worden.
Hier zitieren wir das aktuelle Schreiben der von Staat und Kirche beauftragten Kommission:
"... 9. Vokal-und Instrumentalensembles (auch Mitglieder von Posaunenchören) dürfen spielen. Bei kleinen Kirchen kann – aufgrund des notwendigen Mindestabstands von 2 m zwischen den Beteiligten und zur Gemeinde – bereits eine Anzahl von 3 Personen für den Chorraum kritisch sein. Bei sehr großen Kirchen und Emporen darf trotz umfangreicherer Platzmöglichkeit die Anzahl von 10 Personen pro Ensemble nicht überschritten werden.
10. Rein anlassbezogene (!) Proben der Ensembles für den Gottesdiensteinsatz sind möglich. Regelmäßige wiederkehrende Proben finden nicht statt..."
Selbstverständlich müssen bei eventueller Umsetzung der o.g. Sonderregelung die Vorgaben (Hygienekonzept, Abstände etc.) genauestens eingehalten werden. Alles muss in Absprache mit Kirchengemeinde (Pfarrer/in, Kirchenvorstand) geschehen.
Alle Empfehlungen und Gesetzestexte der Landeskirche und der Staatsregierung findet ihr unter "Downloads".
Wir grüßen euch mit einer Zeile aus dem Lied (EG 19) „O komm, o komm, du Morgenstern":
„Vertreib das Dunkel unserer Nacht durch deines klaren Lichtes Pracht.“
Euer Posaunenchorverband!