Aktuelle Corona-Infos
10. März 2021
Mit den neuen Verordnungen unserer Landeskirche (Update 34) hat sich für uns Posaunenchöre nichts geändert.
Einsätze im Gottesdienst (dazu gehören Beerdigungen) sind mit bis zu 10 Bläser/innen möglich. Ein Mindestabstand zwischen allen Beteiligten vom 2 m muss eingehalten werden.
Für den Bläsereinsatz darf rein anlassbezogen geprobt werden. Ein Hygienekonzept muss vorliegen. Die Abstände müssen eingehalten werden. Es dürfen keine regelmäßigen Proben stattfinden.
Der instrumentale Einzelunterricht ist wieder als Präsenzunterricht erlaubt. Voraussetzungen sind, dass die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner unter 100 liegt, der Mindestabstand eingehalten wird und ein Hygienekonzept vorliegt.
Unsere Einsätze und Proben müssen mit dem Kirchenvorstand abgeklärt sein.
Den genauen Wortlaut der Verordnungen findet Ihr hier: