Unser „Parlament“
Landesposaunenrat
Der Landesposaunenrat (LPR) ist ein von den Vertretern der Mitgliedschöre gewähltes Gremium, das die Grundrichtung der Verbandsarbeit bestimmt und über alle wesentlichen Belange entscheidet.
Bei seinen drei bis vier jährlichen Sitzungen berät und beschließt der LPR die fundamentalen Fragen des Verbandsgeschäftes – darunter den Haushalt, die Jahresrechnung, größere Investitionen sowie wichtige Personalentscheidungen. Darüber hinaus repräsentieren die Mitglieder den Verband auf überregionaler Ebene, wie etwa bei den Tagungen des Evangelischen Posaunendienstes in Deutschland (EPiD) oder bei Terminen, die von den Hauptamtlichen nicht wahrgenommen werden können.
Mitglieder des Landesposaunenrates
Menschen mit Leidenschaft für Musik, Gemeinschaft und die Zukunft der Posaunenchorarbeit.
(Vertreter des Landeskirchenrats)
(LKMD)